Polizei Baden-Württemberg

1979-2010


Nachdem jedes Bundesland bisher sein eigenes Süppchen in Sachen Uniform gekocht hatte, wurde nun einheitlich für alle Bundesländer das von dem Modeschöpfer Heinz Oestergaard kreierte Uniformmodell eingeführt.

In Baden-Württemberg durfte während einer Übergangszeit die bisherige Uniform noch bis zum 31.12.1983 getragen werden.

Mützenstern

Mützenabzeichen Mehrzweckanzug



Mützenbänder

Mittlerer Dienst und Freiwilliger Polizeidienst

 

Gehobener Dienst

Höherer Dienst

Mützen

Weiße Schirmmützen wurden bei der Verkehrspolizei und beim Streifendienst getragen. Angehörige des Bezirksdienstes der Polizeireviere und die Beamten der Polizeiposten trugen in der Regel die grüne Schirmmütze.

 

 

 

 

 

 

mittlerer Dienst

 

 

 

 

 

 

gehobener Dienst

 

 

 

 

 

 

höherer Dienst


 mittlerer Dienst

 gehobener Dienst

 

 

 

 

 

 

höherer Dienst


 

 

 

 

 

 

 

Mütze zum Mehrzweckanzug für alle Laufbahnen

 

 

 

 

 

 

 

Bergmütze zum Einsatzanzug für alle Laufbahnen


 

 

 

 

 

Barett zum Einsatzanzug. Dieses löste die Bergmütze ab

 

 

 

 

 

Barett für Kradfahrer. Wurde aber auch von anderen Dienstzweigen getragen,

z. B. Lkw-Kontrolltrupp


 

 

 

 

 

 

 

 

Einsatzhelm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mütze für Damen, umgangssprachlich "Kaffeebohne" genannt.


 

 

 

 

 

 

 

 

Kradhelm


Ärmelabzeichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

maschinengestickt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

handgestickt


Dienstgradabzeichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeianwärter im 1. Lehrjahr bzw. Polizeiwachtmeister im 2. Lehrjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeioberwachtmeister nach Bestehen der Lauf-

bahnzwischenprüfung am

Ende des 2. Lehrjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeikommissar-

anwärter


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeihaupt-

wachtmeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeimeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizei-

obermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeihaupt-

meister ohne und

mit Amtszulage


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeikommissar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeiober-

kommissar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeihaupt-

kommissar A11 und A12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Polizeihaupt-

kommissar


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeirat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeioberrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leitender Polizei-

direktor


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Direktor der Bereitschafts-

polizei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inspekteur der Polizei

 


Sonderdienstgrade

Zivilangestellte, die Mitglied in einem Freizeitmusikkorps der Polizei waren, z. B. in der Bereitschaftspolizei, erhielten hierfür eine Uniform mit dem Dienstgradabzeichen Lyra. Grund hierfür war, ein einheitliches Erscheinungsbild bei öffentlichen Auftritten abzugeben.

Die Lyra gab es in grüner und silberner Ausführung.

Ärzte und zivile Angestellte trugen diese Dienstgradabzeichen, die es auch mit grünem Äskulapstab gab.

Polizeibeamte, die im ärztlichen Dienst tätig waren, trugen zusätzlich zum Äskulapstab die ihrem Dienstgrad entsprechende Anzahl an Sternen in der Farbe ihrer jeweiligen Laufbahn.

Versorgungsstaffel Karlsruhe

 

 

 

 

 

Brustabzeichen


Angestellte der Versorgungsstaffel trugen bei besonderen Einsatzlagen, z. B. Demonstrationen etc., zum Einsatzanzug diese Dienstgradabzeichen.


Verwaltungsbeamte trugen bei besonderen Einsatzlagen nachfolgende Dienstgradabzeichen:


Wie ich in Erfahrung bringen konnte, wurden diese Abzeichen der Versorgungsstaffel wohl nur im badischen Landesteil getragen.

Im Gegensatz zu den anderen auf dieser Seite gezeigten Dienstgradabzeichen, habe ich die der Verwaltung noch nie in "freier Wildbahn" gesehen.

Freiwilliger Polizeidienst

Der Freiwillige Polizeidienst geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 1963 zurück und soll die örtlichen Dienststellen bei folgenden Tätigkeiten unterstützen:

 

► Sicherung von Gebäuden und Anlagen

► Sicherung und Überwachung des Straßenverkehrs

► Streifendienst

► Kraftfahrdienst, Fernmeldedienst und ähnliche technische Dienste.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst sind:

 

► Deutscher

► mindestens 18 Jahre alt

► gesundheitliche Geeignetheit

► guter Ruf.

 

Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes haben während ihrer Dienstverrichtung Dritten gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes.

 

Die Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Freiwilligen Polizeidienst liegt bei 60 Jahren. Ausnahmen davon sind in begründeten Einzelfällen jedoch möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 0-5 Jahre Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

5-10 Jahre Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

10-15 Jahre

Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

15-20 Jahre Dienstzeit


 

 

 

 

 

 

 

 

20-25 Jahre Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

25-30 Jahre Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

30-35 Jahre Dienstzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

40 und mehr Dienstjahre


Dienstzweigabzeichen

 

 

 

 

Spezialeinsatzkommando

 

 

 

 

Hubschrauberstaffel


Sonstige

Kfz.-Prüf-/

Gefahrgutkontroll-trupp Landes-

polizeidirektion Stuttgart II

(Stadt Stuttgart)

 

Diensthundeführer-

staffel Landespolizei-

direktion Stuttgart I

Bereitschafts-

polizei Lahr

Spezialeinsatz-

kommando


Scharfschütze SEK

Einsatztrainer

Diensthunde-führer Polizei-

direktion Ludwigs-

burg